Das deutsche Ertragsteuerrecht: Die Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 2a EStG im Lichte der europäischen Rechtsprechung (German Edition)
Product Description In Zeiten einer Wirtschaftsrezession spielen Verluste immer mehr eine entscheidende Rolle - auch für das Steuerrecht. Der Absatz von Unternehmen bricht ein, woraufhin weniger Umsatz vereinnahmt wird, während die Kosten weiterhin indifferent sind. Infolgedessen werden rote Zahlen geschrieben, Verbindlichkeiten können nicht mehr beglichen werden und es droht nicht nur die Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner, sondern auch für den Gläubiger, weil dieser durch den Ausfall der Forderung ebenfalls Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat. Womöglich muss sogar ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein Teufelskreis! Ein kleiner Trost für die Steuerpflichtigen ist in solchen Zeiten die steuerliche Nutzung der angefallenen Verluste. Dies ist auch grundsätzlich möglich. Allerdings sieht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Einschränkung der steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeit vor, weil er entweder gewisse Gestaltungen unterbinden zu ersucht, oder aber weil er den Steuerpflichtigen einen Anreiz zu einem bestimmten Verhalten verschaffen möchte. Im Zeitalter der Globalisierung gewinnen internationale Sachverhalte zunehmend an Bedeutung. Große Unternehmen haben Standorte überall auf der Welt verteilt und die Komplexität internationaler Zusammenhänge nimmt folglich von Tag zu Tag zu. Fallen in ausländischen Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften sonach Verluste an, kommt wie auch auf nationaler Ebene, der Ruf nach einer steuerlichen Nutzung ebendieser Verluste auf. Für negative ausländische Einkünfte sieht § 2a Abs. 1 EStG jedoch eine Einschränkung in der Verlustverrechnung vor. Dies wurde im Laufe der Zeit auf verfassungs- und europarechtlicher Sicht als bedenklich angesehen. Letzteres hat schließlich zu einer Neuregelung in § 2a EStG geführt, die mit dem Jahressteuergesetz 2009 durchgesetzt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen zunächst die beschriebenen Novellierungen in § 2a EStG aufgezeigt und sodann einige essenzielle Grundbegriffe kurz verdeutlicht werden, deren About the Author Volker Jansen, geb. 1986 in Rheydt, studierte von 2006 bis 2009 an der Fachhochschule Düsseldorf Betriebswirtschaftslehre. Schon früh entwickelte er großes Interesse am Steuerrecht und entschied alsbald seine Schwerpunkte im Bereich des Steuerrechts sowie der Revision zu setzen. Im September 2009 beendete der Autor im Alter von nur 22 Jahren sein Studium erfolgreich mit dem akademischen Grad Dipl.-Betriebswirt (FH) und begann sogleich mit einer Intensivierung seiner Steuerstudien in Form einer dualen Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen. In dieser Ausbildung ist es ihm möglich seine theoretischen Kenntnisse auszubauen sowie zu verfeinern und das Erlernte in der praktischen Zeit im Finanzamt umzusetzen. Der Autor wird voraussichtlich im Sommer 2012 mit dem zweiten akademischen Grad Dipl.-Finanzwirt (FH) diesen Ausbildungsabschnitt beenden und über seinen weiteren beruflichen Werdegang im Tätigkeitsfeld des Steuerrechts entscheiden.
What's Bookie?
- Free delivery in Germany.
- Find your perfect next read.
- Track to motivate you to read more.
- Connect with people like you.
Das deutsche Ertragsteuerrecht: Die Verlustausgleichsbeschränkung gem. § 2a EStG im Lichte der europäischen Rechtsprechung (German Edition)
Product Description In Zeiten einer Wirtschaftsrezession spielen Verluste immer mehr eine entscheidende Rolle - auch für das Steuerrecht. Der Absatz von Unternehmen bricht ein, woraufhin weniger Umsatz vereinnahmt wird, während die Kosten weiterhin indifferent sind. Infolgedessen werden rote Zahlen geschrieben, Verbindlichkeiten können nicht mehr beglichen werden und es droht nicht nur die Zahlungsunfähigkeit für den Schuldner, sondern auch für den Gläubiger, weil dieser durch den Ausfall der Forderung ebenfalls Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat. Womöglich muss sogar ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein Teufelskreis! Ein kleiner Trost für die Steuerpflichtigen ist in solchen Zeiten die steuerliche Nutzung der angefallenen Verluste. Dies ist auch grundsätzlich möglich. Allerdings sieht der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Einschränkung der steuerlichen Verlustnutzungsmöglichkeit vor, weil er entweder gewisse Gestaltungen unterbinden zu ersucht, oder aber weil er den Steuerpflichtigen einen Anreiz zu einem bestimmten Verhalten verschaffen möchte. Im Zeitalter der Globalisierung gewinnen internationale Sachverhalte zunehmend an Bedeutung. Große Unternehmen haben Standorte überall auf der Welt verteilt und die Komplexität internationaler Zusammenhänge nimmt folglich von Tag zu Tag zu. Fallen in ausländischen Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften sonach Verluste an, kommt wie auch auf nationaler Ebene, der Ruf nach einer steuerlichen Nutzung ebendieser Verluste auf. Für negative ausländische Einkünfte sieht § 2a Abs. 1 EStG jedoch eine Einschränkung in der Verlustverrechnung vor. Dies wurde im Laufe der Zeit auf verfassungs- und europarechtlicher Sicht als bedenklich angesehen. Letzteres hat schließlich zu einer Neuregelung in § 2a EStG geführt, die mit dem Jahressteuergesetz 2009 durchgesetzt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen zunächst die beschriebenen Novellierungen in § 2a EStG aufgezeigt und sodann einige essenzielle Grundbegriffe kurz verdeutlicht werden, deren About the Author Volker Jansen, geb. 1986 in Rheydt, studierte von 2006 bis 2009 an der Fachhochschule Düsseldorf Betriebswirtschaftslehre. Schon früh entwickelte er großes Interesse am Steuerrecht und entschied alsbald seine Schwerpunkte im Bereich des Steuerrechts sowie der Revision zu setzen. Im September 2009 beendete der Autor im Alter von nur 22 Jahren sein Studium erfolgreich mit dem akademischen Grad Dipl.-Betriebswirt (FH) und begann sogleich mit einer Intensivierung seiner Steuerstudien in Form einer dualen Ausbildung im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen. In dieser Ausbildung ist es ihm möglich seine theoretischen Kenntnisse auszubauen sowie zu verfeinern und das Erlernte in der praktischen Zeit im Finanzamt umzusetzen. Der Autor wird voraussichtlich im Sommer 2012 mit dem zweiten akademischen Grad Dipl.-Finanzwirt (FH) diesen Ausbildungsabschnitt beenden und über seinen weiteren beruflichen Werdegang im Tätigkeitsfeld des Steuerrechts entscheiden.
Readers' reviews will appear here.