Rechtsanwalt Harro von Senger, geboren 1944, Bürger von Genf, 1969 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Zürich. 1981 Promotion zum Dr. phil. (klassische Sinologie) an der Universität Freiburg i. Br. und Habilitation in Sinologie an der Universität Zürich. 1971–77 Rechts-, Sprach- und Kulturstudium in Taipeh, Tokyo und Beijing. 1982–89 wissenschaftlicher Mitarbeiter für chinesisches und japanisches Recht, seit 1989 Experte für chinesisches Recht des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne. 1989 Berufung zum Professor für Sinologie in Freiburg i. Br.
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von Harro von Senger
Rechtsanwalt Harro von Senger, geboren 1944, Bürger von Genf, 1969 Promotion zum Dr. iur. an der Universität Zürich. 1981 Promotion zum Dr. phil. (klassische Sinologie) an der Universität Freiburg i. Br. und Habilitation in Sinologie an der Universität Zürich. 1971–77 Rechts-, Sprach- und Kulturstudium in Taipeh, Tokyo und Beijing. 1982–89 wissenschaftlicher Mitarbeiter für chinesisches und japanisches Recht, seit 1989 Experte für chinesisches Recht des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung in Lausanne. 1989 Berufung zum Professor für Sinologie in Freiburg i. Br.
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